TÄTIGKEITSFELDER

Erbrecht

HSGB berät und unterstützt Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Erbrechtliche Streitigkeiten sind geprägt von starker persönlicher Betroffenheit der Beteiligten bei gleichzeitig notwendiger Anwendung komplexer und schwieriger Rechtsgebiete. In solchen Streitigkeiten sind wir Ihr kompetenter Berater und anwaltlicher Vertreter. Dies gilt insbesondere bei Auseinandersetzungen um das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs und dessen Geltendmachung bzw. Abwehr von nicht berechtigten Ansprüchen, die Klärung von Folgen testamentarischer Verfügungen unter Feststellung der sich daraus ergebenden Ansprüche wie z.B. aus einem Vermächtnis. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Abwicklung einer Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung sowie bei der Klärung erbrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen.