TÄTIGKEITSFELDER

Arbeitsrecht

Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist wegen der wirtschaftlichen Konsequenzen und der Auswirkungen auf das Betriebsklima für beide Arbeitsvertragsparteien von enormer Bedeutung. HSGB berät und vertritt überwiegend mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen sowohl im Individual- als auch im kollektiven Arbeitsrecht. Die Beratungstätigkeit von HSGB reicht von der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen mit Organmitgliedern über die Auseinandersetzung mit betrieblichen Arbeitnehmervertretungen bis hin zur Vermeidung oder Bewältigung sämtlicher Probleme, die im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen entstehen können. Weiter nimmt HSGB Arbeitgeberinteressen im Rahmen von Sozialplanverhandlungen und Einigungsstellenverfahren wahr und führt seit Jahren für Unternehmen Verhandlungen über Firmentarifverträge. Neben der beratenden Tätigkeit übernimmt HSGB selbstverständlich auch die Interessenvertretung von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten in Rechtsstreitigkeiten vor allen Arbeitsgerichten, insbesondere auch in Kündigungsschutzprozessen. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Vertragsgestaltung dar. Zu unseren Dienstleistungen gehört auch die Beratung und Vertretung von Organmitgliedern juristischer Personen. Schließlich beraten wir verschiedene Kommunen im Beamtenrecht.