TÄTIGKEITSFELDER

Bankrecht

HSGB berät und vertritt Banken in allen bankrechtlichen Fragen, insbesondere bei Giro- und Darlehensverträgen. Angestrebt werden außergerichtliche Lösungen unter Wahrung legitimer Interessen der Kunden. Darüber hinaus vertritt HSGB Banken bei den Gerichten und überprüft auch die Verwertung von Sicherheiten wie Grundpfandrechten sowie Bürgschaften und führt die Titulierung derartiger Ansprüche im Rahmen der forensischen Tätigkeit durch.