TÄTIGKEITSFELDER

Notar

Der Notar ist unparteiischer Rechtsberater und Betreuer aller am notariellen Verfahren Beteiligten, seine besondere Fachkunde liegt in den Rechtsgebieten: Grundstücksrecht: z.B. Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge, Aufteilung von Grundstücken in Wohnungs- und Teileigentum. Gesellschaftsrecht: z.B. Gesellschaftsverträge für eine GmbH, Beurkundung von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft, Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz. Familien- und Erbrecht z.B. Schenkungsverträge, Ehe- und Erbverträge, Testamente, Scheidungsfolgenvereinbarungen Zahlreiche Vorgänge in diesen Rechtsgebieten sind nur rechtswirksam, wenn sie notariell beurkundet werden. Notar Dr. Jörg Schaible kann bei der Amtsausübung seine forensische Erfahrung einbringen, die er seit 1991 in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt gewonnen hat. Eine vorangehende oder nachfolgende einseitige Vertretung eines am Beurkundungsverfahren Beteiligten in derselben Angelegenheit ist ihm dagegen aufgrund der gebotenen Unabhängigkeit und Neutralität des Notaramtes verwehrt.