TÄTIGKEITSFELDER

Mietrecht

HSGB berät und vertritt Mandanten im Bereich des Wohn- und Gewerberaummietrechts. Wir unterstützen und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter bei der Durchsetzung und der Abwehr von Ansprüchen aus Mietverhältnissen. Unser Tätigkeitsfeld reicht von der Erstellung von Mietverträgen über die Unterstützung bei der Führung von Auseinandersetzungen um rückständige Miete, Kaution und Schadensersatzansprüche bis zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf die Beendigung eines Mietverhältnisses (Kündigung). Gerne entwerfen und prüfen wir für Sie Verträge und beraten Sie im Hinblick auf die optimale Gestaltung zur Wahrung Ihrer Interessen.