TÄTIGKEITSFELDER

Handels- und Gesellschaftsrecht

Die gesellschaftsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen ist ein Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von HSGB. Im Mittelpunkt der gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit steht die Beratung bei der Rechtsformwahl, der Konzeption, der rechtlichen Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen sowie die Beratung im Falle von Auseinandersetzungen von Gesellschaftern untereinander oder im Verhältnis zur Gesellschaft. Auch im Bereich der Unternehmensnachfolge ist das für eine sachgerechte Beratung übergreifende Fachwissen bei HSGB vorhanden. Zu diesem Arbeitsbereich gehört auch die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen im Handels-, Handelsvertreter- und Wirtschaftsrecht, wobei auch steuerrechtliche Aspekte Berücksichtigung finden, gegebenenfalls unter Einbindung von mit uns kooperierenden Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.