TÄTIGKEITSFELDER

Bau- / Immobilien- / Architektenrecht

HSGB berät und vertritt Mandanten im privaten Baurecht. Die Tätigkeit von HSGB reicht von der Anwendung des Werkvertragsrechts des BGB bis zur VOB / B. Darüber hinaus sind wir für Sie tätig bei der Ausgestaltung von Bauverträgen. HSGB berät und vertritt Bauherren, Wohnungseigentümerschaften und Bauträger bei Gewährleistungsansprüchen und Baumängeln, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und bei der Durchführung von selbständigen Beweisverfahren. HSGB entwirft Kaufverträge für den Kauf bzw. Verkauf von Eigentumswohnungen, Wohn- und / oder gewerblich nutzbaren Häusern und berät vor Abschluss eines Kaufvertrages über die Folgen oder Schwachpunkte eines solchen Vertrages, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche bzw. Altlasten. Im Bereich des Architektenrechts beraten und vertreten wir Architekten und deren Bauherren bei der Ausgestaltung von Architektenverträgen und den sich aus solchen Verträgen ergebenden Rechtsfolgen.